Titelbild - Michaelsberg

Gesetzliche Vorkaufsrechte

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Der Käufer eines Grundstücks benötigt ein sogenanntes Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Stadt Siegburg, dass sie kein Vorkaufsrecht für das zu erwerbende Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

    Ablauf

    Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen. Regelmäßig übernimmt das der Notar, bei dem der Kaufvertrag beurkundet worden ist. Er beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

    Frist

    Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch

  • Erforderliche Unterlagen

    zu beurkundender Grundstückskaufvertrag

  • Kosten

    Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung und nach dem Zeitaufwand. In Siegburg beträgt die Gebühr in der Regel 48,00 €. 

  • Bearbeitungsdauer

    bis zu 4 Wochen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.