Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Der Käufer eines Grundstücks benötigt ein sogenanntes Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Stadt Siegburg, dass sie kein Vorkaufsrecht für das zu erwerbende Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.
Ablauf
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen. Regelmäßig übernimmt das der Notar, bei dem der Kaufvertrag beurkundet worden ist. Er beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Frist
Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.
Rechtsgrundlage
§§ 24 bis 28 Baugesetzbuch
Erforderliche Unterlagen
zu beurkundender Grundstückskaufvertrag
Kosten
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung und nach dem Zeitaufwand. In Siegburg beträgt die Gebühr in der Regel 48,00 €.
Bearbeitungsdauer
bis zu 4 Wochen
