Titelbild - Michaelsberg

Gesetzliche Möglichkeiten der Beteiligung von Einwohnenden

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Informationen zu den in Siegburg bisher stattgefundenen Bürgerentscheiden finden Sie unter dem unten aufgeführten Link.

  • Rechtsgrundlage

    Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NW)

    Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden hat der Rat dem Beschwerdeausschuss übertragen.

    Der Beschwerdeausschuss prüft die Anregungen und Beschwerden inhaltlich und leitet diese, sofern er nicht für die Entscheidung selbst zuständig ist, an den zuständigen Ausschuss bzw. an den Bürgermeister zur Entscheidung weiter.

    Einwohnerantrag (§ 25 GO NW)

    Alle Einwohner Siegburgs, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Siegburg wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben die Möglichkeit zu beantragen, dass der Rat über eine städtische Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 Prozent der Einwohner unterzeichnet sein.

    Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§ 26 GO NW)

    Die Bürger können beantragen anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt Siegburg - unter bestimmten Voraussetzungen - selbst zu entscheiden (Bürgerentscheid). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und von 7 Prozent der Bürger unterzeichnet sein.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern