Geburten
Kurztext
Sie werden oder sind vor kurzem Eltern geworden? Das Standesamt der Stadt Siegburg gratuliert und möchte Sie im Folgenden informieren und unterstützen.
Leistungsbeschreibung
Wo ist die Geburt anzuzeigen?
- Grundsätzlich ist jede Geburt eines Kindes beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes anzuzeigen und zu beurkunden.
- Seit dem 01.11.2010 sind im Helios Klinikum Siegburg keine Geburten mehr möglich, sodass nur noch wenige Hausgeburten im Geburtenregister des Standesamtes Siegburg eingetragen werden.
- Alle in Siegburg geborenen Kinder sind dem Standesamt Siegburg zur Beurkundung anzuzeigen.
Wer ist zur Anzeige der Geburt berechtigt bzw. verpflichtet?
- jeder sorgeberechtigte Elternteil
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt nach eigenem Wissen unterrichtet ist
- Krankenhaus und sonstige Einrichtungen
Wann ist die Geburt anzuzeigen?
- Die Geburt Ihres Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt Siegburg anzuzeigen.
- Kann die Anzeigefrist aus bedeutsamen Gründen nicht eingehalten werden, bitten wir um telefonische Rücksprache mit dem Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- Bescheinigung des Arztes bzw. der Ärztin oder der Hebamme
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter oder verschiedener Staatsangehörigkeiten ist die Vorlage zusätzlicher Urkunden notwendig:
bei verheirateten Eltern:
- Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Geburtsurkunden beider Eltern
- bei Eheschließung im Ausland: Eheurkunde mit deutscher Übersetzung
bei ledigen Müttern:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und ggf. des Vaters
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
bei geschiedenen Müttern:
- Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Eheschließung im Ausland: Eheurkunde mit deutscher Übersetzung sowie rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich
bei verwitweten Müttern:
- Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehemannes oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 €- Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist gebührenfrei.
- Für gesetzliche Zwecke wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden ebenfalls gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
- Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde aus privaten Gründen fällt eine Gebühr von 10,00 € an.
- Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig, in einem Arbeitsvorgang und im gleichen Format beantragt wird, fällt eine Gebühr von 5,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC
- Kreditkarte
- Rechnung