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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Fundsachen werden beim Fundamt der Stadt Siegburg registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten entweder versteigert oder an den Finder:in herausgegeben.
Die Finderin oder der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie jedoch bei einem Wert über 10,00 € registrieren lassen. Die Finderin oder der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz, den die Verliererin oder der Verlierer zu zahlen hat.
Für weitere Fragen nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Bürgerservice auf.
Fundfahrräder nimmt das Ordnungsamt entgegen. Details sind entsprechend mit dem Ordnungsamt abzustimmen.
