Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Fundsachen werden beim Fundamt der Stadt Siegburg registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten entweder versteigert oder an den Finder:in herausgegeben.
Die Finderin oder der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie jedoch bei einem Wert über 10,00 € registrieren lassen. Die Finderin oder der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz, den die Verliererin oder der Verlierer zu zahlen hat.
Bürgerservice
Für weitere Fragen nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Bürgerservice auf.
Ordnungsamt
Fundfahrräder nimmt das Ordnungsamt entgegen. Details sind entsprechend mit dem Ordnungsamt abzustimmen.
