Festsetzung von Elternbeiträgen
Kurztext
Für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege und in einer offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer Zahlungsfähigkeit monatliche Beiträge zu leisten.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Elternbrief "Erstinformation zum Thema Elternbeitrag", welchen Sie unter "Weiterführende Links & Downloads" finden.
Leistungsbeschreibung
Kindertageseinrichtungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport erhält von den Trägern der Siegburger Kindertageseinrichtungen die Mitteilung über die einzelnen Aufnahmen der Kinder. Nach Prüfung der Einkommensunterlagen erfolgt die Beitragseinstufung und Festsetzung des Kindergartenbeitrages.
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der Abteilung 510 – Verwaltung Kindertageseinrichtungen, Elternbeiträge und Sport.Tagespflege:
Die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst suchen gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Familien nach Lösungen bei Problemen in der Familie, der Schule oder in anderen schwierigen Situationen. Falls erforderlich vermitteln sie weitergehende Hilfen, wie ambulante Hilfen, Plätze in Tagesgruppen, Pflegefamilien und Wohngruppen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe erteilt Bewilligungen, finanziert die Hilfen und zieht hilfeart- und einkommensabhängig die Eltern zu den Kosten heran.
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der Abteilung 510 – Verwaltung Kindertageseinrichtungen, Elternbeiträge und Sport.OGS:
In der Kreisstadt Siegburg wird an allen Schulen Nachmittagsbetreuung angeboten. Die Betreuung findet in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr und von 10.30 bis 16.00 in der offenen Ganztagsschule statt.
Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der Abteilung 510 – Verwaltung Kindertageseinrichtungen, Elternbeiträge und Sport.Anträge / Formulare