Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Meldung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.
Die von Ihnen gemachten Angaben müssen ausdrücklich bestätigt und bei einer eventuellen Hauptverhandlung vor Gericht ebenfalls bestätigt werden.
Bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlassten unwahren Privatanzeige von falsch geparkten Kfz können die Kosten des Verfahrens dem Anzeigenden auferlegt werden.