Elektronischer Aufenthaltstitel
Kurztext
Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Aufenthaltstiteln nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.
Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird für ausländische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Siegburg im Bürgerservice der Kreisstadt Siegburg gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug, Beleg der Stadt-/Kreiskasse, o. ä.) ausgestellt.