Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Aufenthaltstiteln nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.
Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird für ausländische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Siegburg im Bürgerservice der Kreisstadt Siegburg gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug, Beleg der Stadt-/Kreiskasse, o. ä.) ausgestellt.