Titelbild - Michaelsberg

Elektronischer Aufenthaltstitel

  • Kurztext

    Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel.

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Aufenthaltstiteln nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.

    Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird für ausländische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Siegburg im Bürgerservice der Kreisstadt Siegburg gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug, Beleg der Stadt-/Kreiskasse, o. ä.) ausgestellt.

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