Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
Kurztext
Sollte die seelische Gesundheit Ihres Kindes dauerhaft von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen und seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen, kann Eingliederungshilfe geleistet werden.
Leistungsbeschreibung
Das Amt für Jugend, Schule und Sport gewährt Kindern und Jugendlichen Eingliederungshilfe - soweit ihre seelische Gesundheit dauerhaft von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Anträge / Formulare