Titelbild - Michaelsberg

Einbürgerung

  • Kurztext

    Unter Einbürgerung wird der Erwerb der bisher fremden Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Staatsangehörigkeitsurkunde verstanden.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ausländerangelegenheiten der Kreisstadt Siegburg sind Aufgaben des Rhein-Sieg-Kreises. Fragen zur Einbürgerung sind grundsätzlich dort zu klären (siehe unten angeführte Website des Rhein-Sieg-Kreises).

    Anträge für Siegburger Einwohner:innen können beim Bürgerservice der Kreisstadt Siegburg nach telefonischer Terminvereinbarung bei den oben genannten Ansprechpartnern abgegeben werden, Online-Termine sind in diesem Fall nicht zulässig.

  • Kosten

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 255,00 €


    s. Einbürgerungsstelle Rhein-Sieg-Kreis

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