Einbürgerung
Kurztext
Unter Einbürgerung wird der Erwerb der bisher fremden Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Staatsangehörigkeitsurkunde verstanden.
Leistungsbeschreibung
Die Ausländerangelegenheiten der Kreisstadt Siegburg sind Aufgaben des Rhein-Sieg-Kreises. Fragen zur Einbürgerung sind grundsätzlich dort zu klären (siehe unten angeführte Website des Rhein-Sieg-Kreises).
Anträge für Siegburger Einwohner:innen können beim Bürgerservice der Kreisstadt Siegburg nach telefonischer Terminvereinbarung bei den oben genannten Ansprechpartnern abgegeben werden, Online-Termine sind in diesem Fall nicht zulässig.
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 255,00 €s. Einbürgerungsstelle Rhein-Sieg-Kreis