eID-Karte für Bürger:innen der EU und des EWR
Online-Terminreservierung
Leistungsbeschreibung
- Ab dem 16. Lebensjahr kann die eID-Karte beantragt werden
- Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre
- Die eID-Karte kann nicht verlängert werden
- Eine persönliche Vorsprache ist für eine Beantragung zwingend erforderlich
Weitere Informationen erhalten Sie beim BMI unter dem unten aufgeführten Link.
Erforderliche Unterlagen
- Das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. ein Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 37,00 €- Antragstellende Person ab 16 Jahren (10 Jahre gültig) - 37,00 €
Zahlungsmöglichkeiten
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte