Titelbild - Michaelsberg

Ehefähigkeitszeugnis

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wo erhält man ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Wenn für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erhält man dieses beim Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.

    Voraussetzungen

    Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Deswegen wird die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland dort vorzulegen sind und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfährt man beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Ggf. kann auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.

    Grundsätzlich gilt aber für Personen, die von Geburt an deutsch sind und ein Ehefähigkeitszeugnis bei uns beantragen:

    • bei ledigen Personen
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • bei geschiedenen/verwitweten Personen
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
      • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

    Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

  • Kosten

    Nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr 40,00 € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige. 

    Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 66,00 €.

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