Titelbild - Michaelsberg

Datenschutz

  • Kurztext

    Die Kreisstadt Siegburg wendet für den Umgang mit personenbezogenen Daten das Datenschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen sowie das Bundesdatenschutzgesetz an.

  • Leistungsbeschreibung

    Datenschutz. Was ist das?

     

    Unter Datenschutz versteht man, den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung, Schutz der Privatsphäre.

    Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz soll der in der zunehmend computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten „Gläsernen Menschen“ entgegenwirken.

    Die Kreisstadt Siegburg wendet für den Umgang mit personenbezogenen Daten das Datenschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen sowie das Bundesdatenschutzgesetz an.

    Der Datenschutz schützt eine Person vor einer unzulässigen Einschränkung ihres Rechts, über die Preisgabe, Verwendung und Verwertung ihrer Daten und Informationen zu bestimmen.

    Das Datenschutzgesetz sieht es als Aufgabe an, durch den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung (Datenverarbeitung) der Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen entgegenzuwirken. Nicht nur bei der Datenverarbeitung, sondern allgemein bei der Verarbeitung von Daten (auch in Vordrucken), gelten diese Richtlinien.

     

    Der Datenschutzbeauftragte:

     

    Gemäß §32 a des Datenschutzgesetzes hat der städtische Datenschutzbeauftragte folgende Aufgaben:

    • Ansprechpartner:innen aller Bürger:innen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
    • Ansprechpartner:innen aller Beschäftigten der Stadt Siegburg bezüglich des Arbeitnehmerdatenschutzes
    • Überwachung der Dienststellen hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetzte und Vorschriften
    • Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Ausführung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und weiterführender datenschutzrechtlicher Vorschriften
    • Beratung und Unterstützung der Dienststellen sowie der Personalvertretung bezüglich des Datenschutzes
    • Federführung in der Korrespondenz mit Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
    • Führung des Verzeichnisses automatisiert geführter Verfahren für die Gesamtverwaltung
    • Beteiligung bei der Planung und Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Organisation von Prüfungen und Bewertungen von Datenschutzkonzepten durch unabhängige Gutachten
    • Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten
    • Mitwirkung bei der Entwicklung und Formulierung von Formularen, Verträgen und Makros, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werde
    • Vertretung der Stadt in externen Arbeitskreisen und Gremien
    • Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen

     

    Im Rechenzentrum der Stadt sind Server mit den Betriebssystemen Windows sowie LINUX installiert. Das Rathaus ist flächendeckend mit einem LAN auf Ethernet-Basis (TCP/IP) ausgestattet. Für alle Fragen rund um den Einsatz der Informationstechnik (Betrieb, Pflege, Wartung, Produktauswahl, Beschaffung, Schulung, Internet ...) ist die Abteilung Informationstechnik zuständig.

  • Rechtsgrundlage

    • Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

    • Das derzeit gültige Datenschutzgesetz NRW
  • Weiterführende Informationen

    Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Siegburg in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (siehe Link).

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