Bürgerhaus Schreck
Kurztext
Das Bürgerhaus in Siegburg-Schreck (Öffentliche Begegnungsstätte) kann auf Antrag für Veranstaltungen zur Nutzung überlassen werden.
Leistungsbeschreibung
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Personen sowie Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Einrichtungen (bevorzugtes Belegungsrecht für Antragsberechtigte aus den Ortsteilen Braschoß, Schreck und Schneffelrath).
Betreiber: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Der Öffentlichen Belegungsstätte ist die Gaststätte "Zum Turm" angegliedert. Belegungszeiten können mit dem Gaststättenpächter Eheleute Alexandra und Josef Scharrenbroich vereinbart werden.
Zulässige Personenzahl: max. 199 Personen
Rechtsgrundlage
Entgelt- und Benutzungsordnung für die Öffentliche Begegnungsstätte in Siegburg-Schreck (Bürgerhaus Schreck - Gäststätte "Zum Turm")
Kosten
Gebühr in Höhe von 0,01 - 999,99 €Die Höhe des Benutzungsentgeltes ist von verschiedenen Faktoren abhängig (weitere Informationen erhalten Sie in der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Siegburg-Schreck, siehe Rechtsgrundlagen)
Das Benutzungsentgelt einschließlich Reinigungskosten ist spätestens 14 Tage vor Inanspruchnahme der Öffentlichen Begegnungsstätte an die Stadtkasse zu überweisen.
Von der Zahlung des Benutzungsentgeltes sind Vereine und Verbände, Kirchengemeinden sowie die Jugendorganisationen der zugelassenen politischen Parteien befreit, sofern sie ihren Sitz in Siegburg haben .
Weiterführende Informationen
Antragstellung:
- Anträge sind so frühzeitig wie möglich, spätestens 4 Wochen vor Nutzung, schriftlich bei der Stadt einzureichen
Benutzungsdauer:
Die Nutzungsdauer bei Abendveranstaltungen endet um 1 Uhr. Die Nutzung kann privaten Veranstaltern bis längstens 3 Uhr, Vereinen bis 5 Uhr, gestattet werden.
Im Falle der Beendigung einer Veranstaltung nach 1 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von 51 € je angefangene Stunde zusätzlich zum Benutzungsentgelt erhoben.Anträge / Formulare