Brunnen bohren
Kurztext
Das Entnehmen von Grundwasser zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar.
Leistungsbeschreibung
Sie möchten in Ihrem Garten einen Brunnen bohren oder haben andere Fragen rund um das Thema Grundwasserschutz? Zuständig ist hier der Rhein-Sieg-Kreis.
Weitere Informationen, sowie notwendige Unterlagen, Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den unten aufgeführten Link.