Titelbild - Michaelsberg

Brunnen bohren

  • Kurztext

    Das Entnehmen von Grundwasser zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar.

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten in Ihrem Garten einen Brunnen bohren oder haben andere Fragen rund um das Thema Grundwasserschutz? Zuständig ist hier der Rhein-Sieg-Kreis.

    Weitere Informationen, sowie notwendige Unterlagen, Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den unten aufgeführten Link.


Zuständigkeit

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