Titelbild - Michaelsberg

Bodenrichtwertkarte

  • Kurztext

    Die Information über die Bodenrichtwerte kann als Entscheidungsgrundlage beim Grundstückskauf dienen.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Festlegung der Bodenrichtwerte innerhalb des Stadtgebietes erfolgt durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Rhein-Sieg-Kreis, durch Auswertung der angefallenen notariellen Kaufverträge.

    Die Information über die Bodenrichtwerte kann als Entscheidungsgrundlage beim Grundstückskauf dienen. Darüber hinaus wird der An- und Verkauf städt. Grundstücksflächen in der Regel nach den Bodenrichtwerten abgewickelt.

    Für die Bürger:innen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unmittelbar für ihr Grundstück ein Wertgutachten beim oben genannten Gutachterausschuss zu beantragen.


Zuständigkeit

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