Bodenrichtwertkarte
Kurztext
Die Information über die Bodenrichtwerte kann als Entscheidungsgrundlage beim Grundstückskauf dienen.
Leistungsbeschreibung
Die Festlegung der Bodenrichtwerte innerhalb des Stadtgebietes erfolgt durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Rhein-Sieg-Kreis, durch Auswertung der angefallenen notariellen Kaufverträge.
Die Information über die Bodenrichtwerte kann als Entscheidungsgrundlage beim Grundstückskauf dienen. Darüber hinaus wird der An- und Verkauf städt. Grundstücksflächen in der Regel nach den Bodenrichtwerten abgewickelt.
Für die Bürger:innen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unmittelbar für ihr Grundstück ein Wertgutachten beim oben genannten Gutachterausschuss zu beantragen.