Leistungsinhalt
- Leistungsbeschreibung- Die Festlegung der Bodenrichtwerte innerhalb des Stadtgebietes erfolgt durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Rhein-Sieg-Kreis, durch Auswertung der angefallenen notariellen Kaufverträge. - Die Information über die Bodenrichtwerte kann als Entscheidungsgrundlage beim Grundstückskauf dienen. Darüber hinaus wird der An- und Verkauf städt. Grundstücksflächen in der Regel nach den Bodenrichtwerten abgewickelt. - Für die Bürger:innen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unmittelbar für ihr Grundstück ein Wertgutachten beim oben genannten Gutachterausschuss zu beantragen. 
