Titelbild - Michaelsberg

Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)

  • Kurztext

    Mit diesem Paket soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben gegeben werden.

  • Leistungsbeschreibung

    Zum 1. Januar 2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Mit diesem Paket soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben gegeben werden.

    Kinder und Jugendliche in Siegburg erhalten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Die Leistungen können bei folgenden Stellen beantragt werden:

    Empfänger/innen von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag
    • Per Onlineservice (s. Kasten "zum Onlineservice") oder
    • Per Mail an BildungUndTeilhabe@Siegburg.de (Weitere Hinweise zu den benötigten Formularen finden Sie unter "Notwendige Unterlagen")
    Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bitte sprechen Sie mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter:in des Asylbewerbers
    Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II -Leistungen
    • Bitte wenden Sie sich - wie bisher - an das Jobcenter Rhein-Sieg.

    Es können folgende Leistungen beantragt werden:

    • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf
    • Ausflüge und/oder Klassenfahrten
    • Zuschüsse zu den Kosten der Schülerbeförderung
    • Lernförderung
    • Zuschüsse zum Mittagessen
    • Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen (z.B. Sportvereine, Musikunterreicht usw.)
    • Zuschüsse zu Ferienfreizeiten

    Der Härtefallfond:
    Wer über ein ähnlich geringes Einkommen verfügt, aber keinen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, da er die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“. Dieser bezieht sich allerdings nur auf Zuschüsse zum Mittagessen und mehrtägigen Klassenfahrten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die für den Antrag benötigten Unterlagen finden Sie unter "Formulare".

    • Der Hauptantrag ist für jedes Kind einzeln auszufüllen
    • Ihrem Antrag fügen Sie bitte aussagekräftige Unterlagen zur Teilnahme Ihres Kindes und den Kosten bei
    • Für Ihren Antrag auf Lernförderung nutzen Sie bitte den zur Verfügung gestellten Fragebogen
    • Vorzulegen ist außerdem je nach Anspruchsvoraussetzung der vollständige Wohngeldbescheid oder die Bescheinigung zum Erhalt von Kinderzuschlag

    Weitere Informationen zu den Leistungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter "Weiterführende Links & Downloads".

  • Anträge / Formulare

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