Titelbild - Michaelsberg

Wohngeld beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wohngeld dient zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung) in Form von Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

    1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
    2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
    3. dem Gesamteinkommen.

    Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, welcher nur auf Antrag gewährt wird.

     

    Den Wohngeldantrag können sie stellen:

    • persönlich im Sachgebiet 'Wohnen' oder
    • schriftlich durch die Zusendung des ausgefüllten Antrages.

    Die Antragsunterlagen/Vordrucke finden Sie unten aufgeführt unter der Rubrik "Formulare", wo sie kostenfrei heruntergeladen werden können.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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