Beteiligungsbericht
Kurztext
Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.
Leistungsbeschreibung
Die Kommune hat zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner:innen einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Rechtsgrundlage
§ 117 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)