Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Kommune hat zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner:innen einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Rechtsgrundlage
§ 117 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)