Titelbild - Michaelsberg

Beteiligungsbericht

  • Kurztext

    Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kommune hat zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner:innen einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.

  • Rechtsgrundlage

    § 117 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

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