Titelbild - Michaelsberg

Belehrungsbescheinigung im Lebensmittelbereich erwerben

  • Kurztext

    Durch richtiges Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln kann man das Auftreten übertragbarer Krankheiten (beispielsweise Salmonellosen) vermeiden.

    Deshalb muss jede Person, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellt, behandelt oder abgibt nach den gesetzlichen Vorschriften vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erwerben.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Belehrungsbescheinigung im Lebensmittelbereich können Sie beim Rhein-Sieg-Kreis beantragen.

    Weitere Informationen, sowie notwendige Unterlagen, Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den unten aufgeführten Link.


Zuständigkeit

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