Begleitetes Fahren ab 17 beantragen
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Kurztext
Begleitetes Fahren ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, bei der es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht wird, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.
Leistungsbeschreibung
Bei rechtlichen und inhaltlichen Fragen zum Führerscheinantrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Ist eine persönliche Vorsprach erforderlich?
- Eine persönliche Vorsprache des oder der Jugendlichen im Bürgerservice ist erforderlich
Wo kann der Antrag für Begleitetes Fahren abgegeben werden?
- Einwohner der Stadt Siegburg, welche die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben, können den Erstantrag im Bürgerservice der Stadt Siegburg abgeben
- In folgenden Fällen ist der Antrag durch den Einwohner direkt beim Rhein-Sieg-Kreis abzugeben:
- Wenn der Antragssteller weder Deutscher, noch Staatsangehöriger eines EU-Landes ist
- Wenn der Antrag bereits abgegeben wurde und im Nachhinein Unterlagen ergänzt werden
- Wenn es sich nicht um den Erstantrag handelt
- Wenn dem Antrag ein ärztliches Gutachten beigefügt ist
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit den Unterschriften beider Erziehungsberechtigten bzw. einem Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Einverständniserklärung der Begleitperson/en mit deren jeweiliger Unterschrift
- Original und Kopie des Führerscheins sowie Original und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Begleitpersonen und der Erziehungsberechtigten
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 44,70 €
- Antragsgebühren: 44,70 €
- Prüfbescheinigung: 7,70 €
- Auskunft pro Begleiter: 13,30 €
Zahlungsmöglichkeiten
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte