Titelbild - Michaelsberg

Begleitetes Fahren ab 17 beantragen

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Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Bei rechtlichen und inhaltlichen Fragen zum Führerscheinantrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

    Ist eine persönliche Vorsprach erforderlich?

    • Eine persönliche Vorsprache des oder der Jugendlichen im Bürgerservice ist erforderlich.

    Wo kann der Antrag für Begleitetes Fahren abgegeben werden?

    • Einwohner der Stadt Siegburg, welche die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben, können den Erstantrag im Bürgerservice der Stadt Siegburg abgeben.
    • In folgenden Fällen ist der Antrag durch den Einwohner direkt beim Rhein-Sieg-Kreis abzugeben:
      • Wenn der Antragssteller weder Deutscher, noch Staatsangehöriger eines EU-Landes ist
      • Wenn der Antrag bereits abgegeben wurde und im Nachhinein Unterlagen ergänzt werden
      • Wenn es sich nicht um den Erstantrag handelt
      • Wenn dem Antrag ein ärztliches Gutachten beigefügt ist
  • Erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
    • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
    • Aktuelles biometrisches Passbild
    • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit den Unterschriften beider Erziehungsberechtigten bzw. einem Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    • Einverständniserklärung der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift
    • Original und Kopie des Führerscheins sowie Original und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Begleitpersonen und der Erziehungsberechtigten
  • Kosten

    • Antragsgebühren: 44,70 €
    • Prüfbescheinigung: 7,70 €
    • Auskunft pro Begleiter: 13,30 €

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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