Titelbild - Michaelsberg

Bauordnungsbehördliche Verfahren

  • Kurztext

    Ordnungsbehördliche Verfahren in der Zuständigkeit der Bauaufsicht.

  • Leistungsbeschreibung

    Bauordnungsbehördliche Verfahren dienen in erster Linie der Gefahrenabwehr. Die Bauaufsicht wacht darüber, dass bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer bestimmter Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und verhindert so, dass von baulichen Anlagen Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen.

    Werden Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt, trifft die Bauaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

    Die erforderlichen Maßnahmen können im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens angeordnet und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

  • Kosten

    Bußgeld in Höhe von 10,00 - 500,00 €


    Besondere Maßnahmen und Anordnungen sind gebührenpflichtig.

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen errechnet.

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