Titelbild - Michaelsberg

Baumkommission

  • Kurztext

    Die Baukommission prüft Anträge der Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum fällen oder zurückschneiden wollten.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Baumkommission wurde bereits in den 70er Jahren vom Rat der Kreisstadt Siegburg berufen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Baumschutzsatzung. Die Kommission sollte Anträge der Bürgerinnen und Bürger prüfen, die einen Baum fällen oder zurückschneiden wollten.

    Die Kommission setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen, sowie der/dem Leiter:in der Grünflächenabteilung und des Umweltamtes.

    Die Kommissionsmitglieder besuchen an die Antragsteller vor Ort und lassen sich die Gründe für die Fällung oder den Rückschnitt erläutern. Gemeinsam mit den Antragstellern werden auch Alternativen beraten. Die Entscheidungen werden in der Regel einstimmig gefasst.

  • Rechtsgrundlage

    Baumschutzsatzung der Stadt Siegburg

  • Erforderliche Unterlagen

    Fäll- oder Rückschnittsantrag

  • Anträge / Formulare

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