Wohnberechtigungsschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Der wohnberechtigungsschein ist als Nachweis über die Wohnberechtigung erforderlich und kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen des Antragstellers die entsprechende -nach Personenzahl gestaffelte- Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Folgende Bescheinigungen können ausgestellt werden:
- Ausstellung von allgemeinen und gezielten Wohnungsberechtigungsbescheinigungen.
- Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 88 a II. Wohnungsbaugesetz (Förderungsweg).
Achtung: Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, ist für Nordrhein-Westfalen ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Vorhandene Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern können hier nicht umgeschrieben werden.
Rechtsgrundlage
WFNG NRW
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen sowie nähere Informationen über die erforderlichen Einkommensnachweise gibt es beim Amt für Senioren, Wohnen und Soziales, Sachgebiet Wohnungswesen.
Kosten
Wohnberechtigungsschein: 6 €
Anträge / Formulare