Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Der Wohnberechtigungsschein ist als Nachweis über die Wohnberechtigung erforderlich und kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen des Antragstellers die entsprechende -nach Personenzahl gestaffelte- Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Folgende Bescheinigungen können ausgestellt werden:
- Ausstellung von allgemeinen und gezielten Wohnungsberechtigungsbescheinigungen.
- Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 88 a II. Wohnungsbaugesetz (Förderungsweg).
Achtung: Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, ist für Nordrhein-Westfalen ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Vorhandene Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern können hier nicht umgeschrieben werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte in Kopie/Scan/Bild Ihrem Antrag bei (soweit zutreffend):
1. Identitätsnachweise
- Für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deren Familienangehörige Pässe mit mindestens noch einem Jahr gültigen Aufenthaltstitel
- Kopie des Ausweises von nicht in Siegburg gemeldeten Bürgern
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“, für jede Person im Haushalt, die über Einkommen verfügt
- Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind die Angaben in der Einkommenserklärung von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu bestätigen (insbesondere das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Antragstellung und erkennbare Einkommensveränderungen), gegebenenfalls Kopie des Arbeitsvertrages.
- Nachweis über die Höhe und die Dauer des Elterngeldes
3. Selbständige/Gewerbetreibende
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“
- Letzter Einkommensteuerbescheid und Gewinn- und Verlustrechnung
- Bei freiwillig Versicherten: Versicherungsnachweis und Nachweis über die Beitragshöhe (Kranken-, Lebens-, private Pflege-, Rentenversicherung)
4. Arbeitslose
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“
- Aktueller Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II
- Bei Arbeitslosengeld I: Einkommen der letzten 12 Monate
5. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“
- Aktueller Bewilligungsbescheid
6. Auszubildende:
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“
- Ausbildungsvertrag, letzte Verdienstabrechnung
- Ggf. Nachweis über Berufsausbildungsbeihilfe oder Elternunterhalt
7. Rentnerinnen, Rentner, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- Vordruck „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“
- Letzte Rentenbescheide, auch Bescheide über Unfallrenten, Kriegsopferversorgungsrente, Versicherungsrente, Werksrente, Zusatzrente (Bund/Land/Gemeinde)
- Verdienstbescheinigung über die aktuelle Höhe der Pensionsbezüge sowie über die
- Höhe des zuletzt gezahlten Weihnachtsgeldes
8. Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten
- Ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigung
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Ggf. BAFöG-Bescheid und/oder Einkommensnachweise oder Unterhaltsnachweise
9. Familien oder Alleinerziehende mit Kindern/Schwangere
- Ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigung
- Mutterpass oder Bestätigung des Arztes oder der Ärztin über den voraussichtlichen Entbindungstermin, wenn die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten sechs Monate ab Antragstellung erwartet wird.
- Formelle Bescheinigung über das Getrenntleben
- Nachweis über den Erhalt oder die Zahlung von Unterhaltsleistungen
10. Geschiedene:
- Scheidungsurteil mit Regelung über Unterhalt oder
- Erklärung über den Unterhalt
- Nachweis über die Unterhaltszahlungen
11. Getrennt Lebende
- Ggf. Sorgerechtsbescheinigung vom Gericht oder Rechtsanwalt für minderjährige Kinder
- Nachweis über den zu erwartenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch
- Nachweis über die Unterhaltszahlungen
12. Schwerbehinderte und Pflegebedürftige
- Gültiger Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über eventuelle Pflegestufe
- bei Rollstuhlfahrerinnen und –fahrern: Attest, soweit sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind
13. Freiwillig Versicherte
- Versicherungsnachweis (Kranken- und Lebensversicherung) und Nachweis über die Beitragshöhe
14. Ehepaare, die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner das 40.Lebensjahr vollendet hat
- Heiratsurkunde Änderung eines gültigen Wohnberechtigungsscheines
15. Bescheinigung für die NRW-Bank
- Schreiben der NRW-Bank
Kosten
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: 6,00 €
- Bescheinigung zur Zinsvergünstigung: 8,00 €
