Titelbild - Michaelsberg

Wohnberechtigungsschein beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Der wohnberechtigungsschein ist als Nachweis über die Wohnberechtigung erforderlich und kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen des Antragstellers die entsprechende -nach Personenzahl gestaffelte- Einkommensgrenze nicht übersteigt.

     

    Folgende Bescheinigungen können ausgestellt werden:

    • Ausstellung von allgemeinen und gezielten Wohnungsberechtigungsbescheinigungen.
    • Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 88 a II. Wohnungsbaugesetz (Förderungsweg).

    Achtung: Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, ist für Nordrhein-Westfalen ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Vorhandene Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern können hier nicht umgeschrieben werden.

  • Rechtsgrundlage

    WFNG NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen sowie nähere Informationen über die erforderlichen Einkommensnachweise gibt es beim Amt für Senioren, Wohnen und Soziales, Sachgebiet Wohnungswesen.

  • Kosten

    Wohnberechtigungsschein: 6 €

  • Anträge / Formulare


Zuständigkeit

Mitarbeitende

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