Titelbild - Michaelsberg

Baulasteintragung / -löschung

  • Kurztext

    Hier erhalten Sie Informationen, die die Eintragung oder Löschung von Baulasten betreffen.

  • Leistungsbeschreibung

    Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

    So jedenfalls lautet die amtliche Definition des § 85 der Landesbauordnung zum Thema Baulast. Was ist hiermit gemeint?

    Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen:

    Die Erfüllung der Stellplatzpflicht durch Erstellung des Stellplatzes auf einem benachbarten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, ist ein Beispiel dafür, wie ein bauordnungsrechtliches Hindernis dadurch behoben werden kann, dass der/die Eigentümer/in eines Nachbargrundstückes durch formgebundene Willenserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung durch Eintragung einer Baulast übernimmt.

    Damit kommt die Baulast wirtschaftlich einer Grunddienstbarkeit gleich. Rechtlich ist es eine dingliche, verwaltungsrechtliche Verpflichtung.

    Baulasten können für viele Bereiche des Bauordnungsrechtes übernommen werden.

    Im Interesse des öffentlich-rechtlichen Sicherungszwecks erlischt die Baulast nur durch eintragungspflichtigen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde, also weder durch Anfechtung wegen Irrtums noch durch gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstückes. Die Baulastübernahmeerklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt worden sein. Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Lageplan eines öffentl. bestellten Vermessungsingenieurs
    • Aktueller Grundbuchauszug
  • Anträge / Formulare

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