Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kurztext
Hier finden Sie Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe des allgemeinen sozialen Dienstes (sog. Hilfe zur Erziehung).
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH, sog. Hilfe zur Erziehung) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für die vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) installierten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Zu den Aufgaben zählt unter anderem das Verfolgen von finanziellen Erstattungsansprüchen gegen die Eltern, das Kind, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen selbst sowie auch gegen Dritte (z. B. andere Behörden/Sozialleistungsträger). Je nach Art der Hilfegewährung überprüft die WJH die finanzielle Situation der o. g. Personen und setzt Kostenbeiträge fest.
Die WJH ist für die freien Träger der Jugendhilfe Ansprechpartner für Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen.