Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Missstände zum Winterdienst der Stadt feststellen, können Sie diese über den Onlineservice oder beim Baubetriebsamt melden.
Die Gehwege obliegen grundsätzlich den Anliegern.
Fragen zur Winterdienstgebühr beantwortet die Abt. für Finanz- u. Steuerwesen.
Zuständigkeit
Mitarbeitende
- Frau Petra DorfmüllerSachgebietsleiterin
- Herr Ralf SchwartmannsAbteilungsleiter