Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Missstände zum Winterdienst der Stadt feststellen, können Sie diese über den Onlineservice oder bei der Abt. für Straßenunterhaltung / Straßenreinigung melden.
Die Gehwege obliegen grundsätzlich den Anliegern.
Fragen zur Winterdienstgebühr beantwortet das Sachgebiet für Finanzen und Steuern.
