Baukontrolle
Kurztext
Hier finden Sie Informationen zu Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen.
Leistungsbeschreibung
Betrachten Sie bitte die Besichtigungstermine – die sogenannte Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigungen (Rohbauabnahme und Schlussabnahme) - als Hilfestellung der Behörde, die Ihnen unnötige Unannehmlichkeiten ersparen kann.
Der Gesetzgeber hat die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung vorgesehen um von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen, ob das Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung sowie den zugehörigen Nebenbestimmungen ausgeführt wird. Also, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Vorhaben eingehalten werden.
Erforderliche Unterlagen
Die für die Abnahme notwendigen Unterlagen, z. B. Bescheinigungen von Fachfirmen, Fachbauleitern, Sachverständigen, entnehmen Sie bitte den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung bzw. erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Bauleiter:in, welche Unterlagen vorgelegt bzw. eingereicht werden müssen.
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,01 - 999,99 €Die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen sind gebührenpflichtig. Sie berechnen sich auf Grundlage der Genehmigungsgebühr, in seltenen Fällen auch nach dem benötigten Zeitaufwand. Die anzusetzenden Werte sind aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen ersichtlich.