Titelbild - Michaelsberg

Baugrubenverbau

  • Kurztext

    Die Herstellung von Baugruben sind bauliche Veränderungen im öffentlichen Bereich. Solche sind genehmigungspflichtig.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Herstellung von Baugruben für die Errichtung neuer Gebäude oder die Sanierung vorhandener Bausubstanz erfordert oftmals einen baulichen Eingriff in den öffentlichen Straßenbereich. Bauliche Veränderungen im öffentlichen Bereich sind genehmigungspflichtig.

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