Zinssenkungsanträge
Leistungsbeschreibung
Nach den Förderrichtlinien des Landes läuft die Zinsvergünstigung bei öffentlich geförderten Eigenheimen innerhalb bestimmter Fristen aus und die Zinsen der Förderdarlehen können angehoben werden. Vor einer Zinsanhebung besteht die Möglichkeit, bei der NRW.Bank bei Einhaltung der entsprechenden Einkom-mensgrenze einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen. Hierfür erforderlich ist eine Einkommensbescheinigung.
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen sowie nähere Informationen über die erforderlichen Einkommensnachweise gibt es beim Amt für Senioren, Wohnen und Soziales, Sachgebiet Wohnungswesen.