Baugenehmigung - Die Nutzungsänderungsgenehmigung
Kurztext
Wenn Sie einen Raum anders nutzen oder ein Haus o.ä. kaufen wollen, oder wenn Sie Gewerbetreibende/r sind und einen neuen Laden, ein Büro, Lager- und/oder Produktionsflächen suchen, könnte es erforderlich sein, eine Nutzungsänderungsgenehmigung für das Objekt einzuholen.
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie einen Raum anders nutzen oder ein Haus oder ähnliches kaufen? Sie sind Gewerbetreibende/r und suchen einen neuen Laden, ein Büro, Lager- und/oder Produktionsflächen?Bitte denken Sie daran: Nicht jede tatsächlich vorhandene Nutzung/Nutzungsart einer baulichen Anlage, Teile eine baulichen Anlage oder nicht jede vorhandene gewerbliche Fläche ist baurechtlich genehmigt bzw. erfüllt die baurechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Nutzung. Vergewissern Sie sich beim Eigentümer der Räume oder (mit Vollmacht des Eigentümers) bei der Bauaufsicht der Stadt Siegburg, für welche Nutzungsart und welchen Nutzungsumfang die Räume genehmigt wurden.
Für das Genehmigungsverfahren gelten die gleichen Rahmenbedingungen, wie für einen Neubau-Antrag.
Möglicherweise ist eine "Nutzungsänderungsgenehmigung" notwendig, die in der Art der Antragstellung, der –prüfung und der rechtlichen Wirkung einer Neu-Baugenehmigung entspricht. Als Faustregel gilt immer, wenn bei einer Nutzungsänderung andere, zusätzliche und/oder weitergehende Rechtsvorschriften berührt sein können, ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder der Bauaufsicht beraten, ob dies bei der von Ihnen ins Auge gefassten Änderung der Fall ist.
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an.
Wer reicht den Antrag ein?
Nutzungsänderungsanträge ohne bauliche Änderungen können Sie im Prinzip selbst erstellen. Bei gewerblichen Objekten empfiehlt sich jedoch die Einschaltung eines Sachkundigen, beispielsweise eines Architekten/einer Architektin. Die Antragsbearbeitung kann bei vollständigen aussagekräftigen Bauvorlagen/Antragsunterlagen für Nutzungsänderungen erheblich schneller abgeschlossen werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bonn.
Erforderliche Unterlagen
Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag. Je nach Einzelfall sind Mehr- oder Minderanforderungen möglich.
Allgemein:
- Antragsformular
- aktuelle Flurkarte Maßstab 1:500, ggf. aktueller Lageplan im Maßstab 1:500
(Hinweis: Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises) - Bauzeichnungen im Maßstab 1.100 mit Grundrissen und je nach Prüfbedarf Schnitten und Ansichten
- Erhebungsvordruck (Baustatistik)
- Baubeschreibung - Vordruck, oder hier auch oft formlos
- Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
- Stellplatznachweis
- Ggf. Brandschutzkonzept
- Betriebsbeschreibung
(Falls die Art der Nutzung es erfordert, muss ein Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten beigefügt werden)