Baugenehmigung - Die Bauvoranfrage
Kurztext
Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) empfiehlt sich, um einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens, beispielsweise die planungsrechtliche Zulässigkeit, vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zu klären.
Leistungsbeschreibung
Ihr/e Architekt/in oder das Planungs- und Bauaufsichtsamt berät Sie, ob eine Bauvoranfrage sinnvoll ist.
Als Orientierung gilt: Die Aussagekraft eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig und bindet die Baugenehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung innerhalb dieses Zeitraumes bezüglich der im Vorbescheid geklärten Fragen.
Wer reicht den Antrag ein?
Auch die Bauvorlagen/Antragunterlagen für eine Bauvoranfrage muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten unterschrieben sein, es sei denn, Sie wollen nur ganz allgemein die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche abklären.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen (Unterlagen) beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest
- Antragsformular
- aktuelle Flurkarte im Maßstab 1:500, ggf. aktueller Lageplan
(Hinweis: Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises)
Diese Unterlagen reichen Sie mindestens zweifach bei der Bauaufsicht ein.