Titelbild - Michaelsberg

Baugenehmigung - Die Abbruchgenehmigung

  • Kurztext

    Der Abbruch baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Frei ist nur der Abbruch von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie von untergeordneten baulichen Anlagen und Einrichtungen.

  • Leistungsbeschreibung

    Die für eine Abbruchgenehmigung erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt "Notwendige Unterlagen".

    Bitte beachten Sie:

    Ein Abbruch, der genehmigungspflichtig ist, darf nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden, sondern muss einem konzessionierten Abbruchunternehmer übertragen werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Allgemein

    • Antragsformular
    • aktueller Lageplan oder aktuelle Flurkarte M 1:500
      Hinweis: Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises
    • Darstellung der abzureißenden Gebäude über entsprechende Bauzeichnungen, Fotos, etc.
    • Den Bauunterlagen ist eine Beschreibung der Konstruktion, der Kubatur des Abbruchvorgangs und des Abbruchmaterials und der Entsorgung beizufügen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Anlagevordruck.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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