Titelbild - Michaelsberg

Baugenehmigung - Das vereinfachte Genehmigungsverfahren

  • Kurztext

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren umfasst einen reduzierten Prüfungsumfang der Bauaufsicht, wobei dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den Sachverständigen in vielen Bereichen verstärkt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zukommt.

  • Leistungsbeschreibung

    Das sog. "vereinfachte Genehmigungsverfahren" gilt mittlerweile für sehr viele Bauvorhaben (Garagen, Carports, Wohngebäude, Gewerbegebäude, ...), es umfasst einen reduzierten Prüfungsumfang der Bauaufsicht, wobei dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den Sachverständigen in vielen Bereichen verstärkt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zukommt (z. B. Brandschutz, Wärme-, Schallschutz).

    In diesem Verfahren prüft die Bauaufsicht nur die Vereinbarkeit des Vorhabens in Bezug auf die ganz wesentlichen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

    Trotzdem müssen vor allem bei gewerblichen Vorhaben häufig weitere Fachdienststellen beteiligt werden, weshalb die übliche Bearbeitungsfrist von 4 bis 6 Wochen nicht immer eingehalten werden kann.

    Die Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigung beschränken sich hier auch nur auf die Punkte, die von der Bauaufsicht zu prüfen sind.

    Wer reicht den Antrag ein?

    Im Regelfall wird der Bauantrag für vereinfachte Genehmigungsverfahren von Architekten oder einer bauvorlageberechtigten Person erstellt. Garagen, Carports, Abstellräume, Terrassenüberdachungen und ähnliche untergeordnete Bauvorhaben müssen im Regelfall nicht von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden.

    Egal, wer die Antragsunterlagen/Bauvorlagen (notwendige Unterlagen erstellt, sie müssen schlüssig und nachvollziehbar sein. Im Regelfall sind Sie dann auch prüffähig. Dies ermöglicht uns, Ihnen kurzfristig eine Genehmigung zu erteilen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Das Unterlagen-Paket für das vereinfachte Genehmigungsverfahren
    gem. § 64 der Landesbauordnung (BauO NRW)

    Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag. Je nach Einzelfall sind Mehr- oder Minderanforderungen möglich.

    allgemein immer:

    • Antragsformular
    • aktueller Lageplan im Maßstab 1:500, ggf. aktuelle Flurkarte
      (Hinweis: Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. +49 2241 13 2797)
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
    • Erhebungsvordruck (Baustatistik)
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des umbauten Raums oder Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungssumme
    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
    • Ggf. Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, evtl. mit Zustimmungserklärung der Nachbarn

    Zusätzlich so gut wie immer:

    • Berechnung der Abstandflächen
    • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
    • Stellplatznachweis
    • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Anzahl der Vollgeschosse (Geschossigkeit)
    • Ggf. Brandschutzkonzept

    Zusätzlich bei gewerblichen Objekten:

    • Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten
    • Betriebsbeschreibung
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer der Anträge Baugenehmigungsbereich ist unterschiedlich. Hier spielen die Faktoren Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Planungs- und Baurecht sowie Baunebenrechtes eine entscheidende Rolle. Längere Wartezeiten ergeben sich häufig aus unvollständig eingereichten Bauvorlagen.

    Zur Beschleunigung der Verfahren, unsere herzliche Bitte – vollständige Unterlagen!

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