Baulastenauskunft
Baulastenverzeichnisauskunft
Kurztext
Hier können Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis ist grundsätzlich öffentlich. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Auskünfte werden schriftlich gegen Erhebung einer Gebühr erteilt.
Ihren Antrag können Sie direkt online stellen.