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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Eine Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung von Grundstückseigentümerinnen bzw. -eigentümern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie dient der Sicherstellung bestimmter baurechtlicher Anforderungen und wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Das Baulastenverzeichnis ist grundsätzlich öffentlich. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Auskünfte werden schriftlich gegen Erhebung einer Gebühr erteilt.
