Titelbild - Michaelsberg

Baugenehmigung - Das 'normale' Genehmigungsverfahren

  • Kurztext

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren umfasst einen reduzierten Prüfungsumfang der Bauaufsicht, wobei dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den Sachverständigen in vielen Bereichen verstärkt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zukommt.

  • Leistungsbeschreibung

    Derartige Vorhaben besonderer Art und/ oder Nutzung werden als "große Sonderbauten" bezeichnet.

    In diesem Verfahren prüft die Bauaufsicht Ihren Antrag gesamtinhaltlich. Im Verfahren werden daher vielfach mehrere Fachdienststellen um die Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben gebeten, weshalb die übliche Bearbeitungsfrist von 4 bis 6 Wochen nicht immer eingehalten werden kann. Damit mehre Fachdienststellen zeitgleich angeschrieben werden können, beschleunigen Mehrausfertigungen der Antragsunterlagen die Dauer des Genehmigungsverfahrens. Die benötigte Anzahl an erforderlichen Zusatzexemplaren der Antragsunterlagen sollten Sie mit uns abstimmen.

    Wer reicht den Antrag ein?

    Im Regelfall wird der Bauantrag für "normale" Genehmigungsverfahren von Architekten oder einer bauvorlageberechtigten Person erstellt. Die von Ihrem Architekten erstellten Antragsunterlagen/Bauvorlagen (notwendige Unterlagen müssen schlüssig und nachvollziehbar sein). Im Regelfall sind Sie dann auch prüffähig. Dies ermöglicht uns, Ihnen kurzfristig eine Genehmigung zu erteilen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Das Unterlagen-Paket für das "normale" Genehmigungsverfahren:

    Baugenehmigungsverfahren ("große Sonderbauten") gem. § 65 der Landesbauordnung (BauO NRW)

    Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag. Je nach Einzelfall sind Mehr- oder Minderanforderungen möglich.

    allgemein immer:

    • Antragsformular
    • aktueller Lageplan im Maßstab 1:500, ggf. aktuelle Flurkarte
      Hinweis: Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241-13 2797
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
    • Erhebungsvordruck (Baustatistik)
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des umbauten Raums oder Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungssumme
    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
    • Ggf. Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, evtl. mit Zustimmungserklärung der Nachbarn

    Zusätzlich so gut wie immer:

    • Berechnung der Abstandflächen
    • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
    • Stellplatznachweis
    • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Anzahl der Vollgeschosse (Geschossigkeit)
    • Brandschutzkonzept – gehört grundsätzlich zu den Bauvorlagen

    Zusätzlich bei gewerblichen Objekten:

    • Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten
    • Betriebsbeschreibung
  • Was sollte ich noch wissen?

    Zu den Sprechzeiten erhalten Sie allgemeine Auskünfte und Erstinformationen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie konkrete Fragen zu einem Grundstück oder einem Kaufobjekt haben.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer der Anträge Baugenehmigungsbereich ist unterschiedlich. Hier spielen die Faktoren Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Planungs- und Baurecht sowie Baunebenrecht eine entscheidende Rolle. Längere Wartezeiten ergeben sich häufig aus unvollständig eingereichten Bauvorlagen.

    Zur Beschleunigung der Verfahren, unsere herzliche Bitte – vollständige Unterlagen!

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