Bauaktenarchiv / Bauaktenauskunft
Kurztext
Als Eigentümer:in eines Grundstückes in Siegburg haben Sie die Möglichkeit, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück digital zu erhalten oder einzusehen.
Leistungsbeschreibung
Wir bieten Ihnen als Eigentümer:in eines Grundstückes die Möglichkeit an, abgeschlossene, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück digital zu erhalten oder einzusehen.
Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Serviceangebot der Stadt Siegburg, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme oder digitale Bereitstellung und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung und Digitalisierung dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Für die Beantragung einer Bauakteneinsicht nutzen Sie bitte die von uns unter Online Services und Formulare bereitgestellten Antragsformulare.
Eine Hausakte enthält alle zu einem genehmigten Gebäude gehörenden Unterlagen z. B.:
- Baugenehmigung
- Bauzeichnung
- Berechnungen
- Baubeschreibung
- Abnahme
- Bescheinigung
Wer erhält Einsichtnahme?
- Eigentümer:in
- von dem/der Eigentümer:in schriftlich Bevollmächtigte
Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse.
Rechtsgrundlage
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegburg
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Eigentumsnachweis
- aktueller Grundbuchauszug – nicht älter als 6 Monate
- alternativ: aktueller Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr
- Personalausweis oder Reisepass des Grundstückseigentümers und des Bevollmächtigten
- Falls Sie nicht der/die Eigentümer:in sind: Sachverständigenbeauftragung durch ein Gericht oder Vollmacht der Grundstückseigentümer
Kosten
Für die Bereitstellung der Unterlagen zu dem von Ihnen genannten Objekt erheben wir eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Anhand des Umfangs der für Sie bereitgestellten Unterlagen orientiert sich die Gebühr bzw. die Dauer Ihrer Einsichtnahme vor Ort.