Titelbild - Michaelsberg

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Was ist im Gewerbezentralregister eingetragen?

    • Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende
    • Die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen

    Wie und wo beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

    • Eine Beantragung kann nur mit persönlicher Vorsprache oder online erfolgen.
    • Eine telefonische Antragstellung oder Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
    • Die Beantragung erfolgt bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.
    • Abhängig von der Belegart (N für private Zwecke oder 0 für eine Behörde) wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, durch das Bundesamt für Justiz, entweder an den Antragsteller oder an die benannte Behörde übersandt.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • genaue Anschrift der Behörde, wenn das Führungszeugnis direkt zu einer Behörde geschickt werden soll
    • Angabe des Verwendungszweckes für die Beantragung
  • Kosten

    • Die Gebühr beträgt 13 €
  • Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitung dauert ca. 1 bis 4 Wochen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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