Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Was ist im Gewerbezentralregister eingetragen?
- Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende
- Die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen
Wie und wo beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
- Eine Beantragung kann nur mit persönlicher Vorsprache oder online erfolgen
- Eine telefonische Antragstellung oder Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich
- Die Beantragung erfolgt bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Abhängig von der Belegart (N für private Zwecke oder 0 für eine Behörde) wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, durch das Bundesamt für Justiz, entweder an den Antragsteller oder an die benannte Behörde übersandt
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn das Führungszeugnis direkt zu einer Behörde geschickt werden soll, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt
- Angabe des Verwendungszweckes für die Beantragung
Kosten
- Die Gebühr beträgt 13 €
Zahlungsmöglichkeiten
bei persönlicher Vorsprache
- EC-Karte
- bar
- Kreditkarte
bei Nutzung des Online-Services
- Kreditkarte
- PayPal
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung dauert ca. 1 bis 4 Wochen
