Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Was ist im Gewerbezentralregister eingetragen?
- Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende
- Die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen
Wie und wo beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
- Eine Beantragung kann nur mit persönlicher Vorsprache oder online erfolgen.
- Eine telefonische Antragstellung oder Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
- Die Beantragung erfolgt bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Abhängig von der Belegart (N für private Zwecke oder 0 für eine Behörde) wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, durch das Bundesamt für Justiz, entweder an den Antragsteller oder an die benannte Behörde übersandt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- genaue Anschrift der Behörde, wenn das Führungszeugnis direkt zu einer Behörde geschickt werden soll
- Angabe des Verwendungszweckes für die Beantragung
Kosten
- Die Gebühr beträgt 13 €
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung dauert ca. 1 bis 4 Wochen
