Ausländischen Führerschein umschreiben
Kurztext
Sie sind Inhaber eines ausländischen Führerscheins und wohnen mit Hauptsitz im Rhein-Sieg-Kreis?
Leistungsbeschreibung
Von rechtsgültigen im Ausland erteilten Führerscheinen darf nur noch bis zu sechs Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland Gebrauch gemacht werden, danach dürfen nur noch Fahrzeuge geführt werden, wenn der Führerschein umgeschrieben worden ist.
Weitere Informationen, sowie notwendige Unterlagen, Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den unten aufgeführten Link.