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Auskunft über die Alleinsorge der Mutter (Negativbescheinigung)

Auskunft über die Alleinsorge der Mutter (Negativbescheinigung)
  • Kurztext

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister / Sorgebescheinigung / Negativbescheinigung erhalten.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Auskunft aus dem Sorgeregister / Negativbescheinigung ist die Bestätigung über die alleinige elterliche Sorge für nicht verheiratete Mütter. Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei dessen Geburt nicht verheiratet war, kann vom Jugendamt eine Bescheinigung erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister (über eine mögliche gemeinsame elterliche Sorge) vorliegen. Die Bescheinigung wird beim Jugendamt des Wohnortes des Kindes beantragt.
    Die Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten etc. als Nachweis darüber, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.

    Die Bescheinigung kann über das Online-Portal beantragt werden.

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