Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Bildungsstätte (Schule) besuchen.
Für die Bewilligung dieser Leistungen ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig.
Ausbildungsförderung für Schüler:innen im Schulbereich wird ausnahmslos in Form eines Zuschusses (kein Darlehen) erbracht.
Beantragung:
- schriftlich (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)
- Online-Antragstellung (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Antragstellers über sein Einkommen im Bewilligungszeitraum
- Nachweise über Eltern-/Ehegatteneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen