Titelbild - Michaelsberg

Ausbildungsförderung beantragen

  • Kurztext

    Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird die Chancengleichheit im Bildungswesen gewahrt, und Bildungsressourcen werden auch einkommensschwächeren Menschen zur Verfügung gestellt.

  • Leistungsbeschreibung

    Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Bildungsstätte (Schule) besuchen.

    Für die Bewilligung dieser Leistungen ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig.

    Ausbildungsförderung für Schüler:innen im Schulbereich wird ausnahmslos in Form eines Zuschusses (kein Darlehen) erbracht.

    Beantragung:
    - schriftlich (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)
    - Online-Antragstellung (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)

  • Erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis des Antragstellers über sein Einkommen im Bewilligungszeitraum
    • Nachweise über Eltern-/Ehegatteneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Bearbeitungsdauer

    ca. 6 Wochen bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen


Zuständigkeit

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