Leistungsinhalt
- Leistungsbeschreibung- Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Bildungsstätte (Schule) besuchen. - Für die Bewilligung dieser Leistungen ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. - Ausbildungsförderung für Schüler:innen im Schulbereich wird ausnahmslos in Form eines Zuschusses (kein Darlehen) erbracht. - Beantragung: 
 - schriftlich (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)
 - Online-Antragstellung (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)
- Erforderliche Unterlagen- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Antragstellers über sein Einkommen im Bewilligungszeitraum
- Nachweise über Eltern-/Ehegatteneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
 
- Bearbeitungsdauer- ca. 6 Wochen bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen 
