Ausbildungsförderung beantragen
Kurztext
Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird die Chancengleichheit im Bildungswesen gewahrt, und Bildungsressourcen werden auch einkommensschwächeren Menschen zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeschreibung
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Bildungsstätte (Schule) besuchen.
Für die Bewilligung dieser Leistungen ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig.
Ausbildungsförderung für Schüler:innen im Schulbereich wird ausnahmslos in Form eines Zuschusses (kein Darlehen) erbracht.
Beantragung:
- schriftlich (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)
- Online-Antragstellung (Antragsformular unter unten aufgeführtem Link)Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Antragstellers über sein Einkommen im Bewilligungszeitraum
- Nachweise über Eltern-/Ehegatteneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen