Titelbild - Michaelsberg

An- und Verpachtung

  • Kurztext

    Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

  • Leistungsbeschreibung

    Die An- und Verpachtung von städtischen Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städt. Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

    Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

    Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen den Vertragspartei getroffenen schriftlichen Absprachen.

    Zu entrichtende Gebühren/Kosten: Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.


Zuständigkeit

Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.