An- und Verpachtung
Kurztext
Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Leistungsbeschreibung
Die An- und Verpachtung von städtischen Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städt. Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen den Vertragspartei getroffenen schriftlichen Absprachen.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.