Titelbild - Michaelsberg

Anmeldung zur Eheschließung

  • Kurztext

    Sie wollen demnächst heiraten? Hier erfahren Sie alles rund um die Anmeldung zur Eheschließung.

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen und mit dem Sie sich „trauen“ wollen?

    Den schwierigsten Schritt haben Sie bereits hinter sich: Die Auswahl des richtigen Partners. Bei vielen anderen Schritten rund um das Thema Eheschließung möchten wir Sie begleiten.

    Wo muss ich die Eheschließung anmelden?

    • Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung. Vor der eigentlichen Eheschließung muss diese beim zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden.
    • Bei unterschiedlichen Wohnsitzen können Sie sich das Standesamt, in welchem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen soll, auswählen.
    • Wohnt keiner der Verlobten in Siegburg, ist das Standesamt Siegburg für die Anmeldung der Eheschließung nicht zuständig, Ihre Eheschließung ist aber dennoch in Siegburg möglich. Auch in diesem Fall ist Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes anzumelden.
    • Wollen Sie die Eheschließung im Ausland vornehmen, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt, ggf. der konsularischen Vertretung des Landes, in Verbindung zu setzten.

    Wann kann ich die Eheschließung anmelden?

    • Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.
    • Eine vorherige Reservierung des Wunschtermins ist gegen eine Gebühr von 20,00 € möglich.

    Wer muss zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen?

    • Grundsätzlich müssen Sie stets persönlich gemeinsam vorsprechen, um Ihre Eheschließung anzumelden.
    • Ist Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte ausnahmsweise verhindert, kann er oder sie dem erscheinenden Partner schriftlich durch eine "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" ermächtigen. Bitte nutzen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular.
  • Rechtsgrundlage

    • Personenstandsgesetz
    • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes
  • Erforderliche Unterlagen

    Die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand. Daher empfiehlt sich eine persönliche oder telefonische Nachfrage beim Standesamt.

    Grundsätzlich gilt aber für Personen, die von Geburt an deutsch sind:

    • bei ledigen Personen
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • bei geschiedenen/verwitweten Personen
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
      • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

    Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

     

    Sollten Sie noch Personenstandsurkunden für die Eheschließung benötigen (z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister) können Sie diese direkt von zu Hause aus bei Ihrem Geburtsstandesamt bestellen.

  • Kosten

    • Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 40,00 €.
      Bei Prüfung der Anmeldung unter Berücksichtigung von ausländischem Recht erhöht sich die Gebühr auf 66,00 €.
    • Wenn die Anmeldung der Eheschließung außerhalb von Siegburg vorgenommen wurde fällt für die Vornahme der Eheschließung in Siegburg eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
    • Für eine Trauung außerhalb des eigenen Trauzimmers fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € an. Liegt die Trauung außerhalb der Öffnungszeiten erhöht sich die Gebühr auf 300,00 €.
      Für Trauungen im Nordbahnhof und der Weinschmiede fallen außerdem Kosten seitens des Betreibers für die Raumnutzung an.
    • Zuzüglich zu den Gebühren sind die Kosten für Urkunden und eventuell ein Familienstammbuch zu berücksichtigen. Für die Ausstellung einer Eheurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.

    Zahlungsmöglichkeiten

    • Bar 
    • EC 
    • Kreditkarte 
    • Rechnung
  • Anträge / Formulare


Zuständigkeit

Mitarbeitende

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