Anmeldung an Siegburger Grundschulen
Kurztext
Hier erfahren Sie alles rund um die Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule (z.B. Fristen, notwendige Unterlagen).
Leistungsbeschreibung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die konkreten Anmeldetermine werden Ihnen über die Grundschule schriftlich mitgeteilt..
Bei der Kreisstadt Siegburg wurden die Schulbezirksgrenzen der Grundschulen bereits zum Schuljahr 2007/2008 aufgehoben. Das bedeutet: Eltern können ihr Kind an jeder Siegburger Grundschule im Rahmen deren Zügigkeit und räumlichen Kapazität anmelden. Die Entscheidung, welche Kinder aufgenommen werden, trifft die Schulleitung der aufnehmenden Schule. Anspruch auf einen Platz hat jedes Kind nur in der dem Wohnort nächstgelegenen Schule.
Eltern, die erwägen, ihr noch nicht schulpflichtiges Kind (geboren nach dem 30.9.) für das am 1.8. des Jahres beginnende Schuljahr anzumelden („Kann-Kinder“), werden gebeten, sich ebenfalls mit der nächstgelegenen Grundschule in Verbindung zu setzen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Erforderliche Unterlagen
Zu dem Termin mit den Grundschulen müssen die Eltern folgende Unterlagen mitbringen:
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Familienstammbuch
- ggf. ausgefüllter Anmeldebogen (müsste dem Erstschreiben der nächstgelegenen Grundschule beigefügt sein)
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Familienstammbuch