Anerkennung freier Jugendhilfeträger
Kurztext
Anerkannte Träger der Jugendhilfe können an der Durchführung von Jugendhilfeaufgaben beteiligt werden.
Leistungsbeschreibung
Personenvereinigungen und juristische Personen können unter bestimmten Voraussetzungen als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt werden.
Anerkannte Träger der Jugendhilfe können an der Durchführung von Jugendhilfeaufgaben beteiligt werden. Ihnen können auch bestimmte Aufgaben übertragen werden.