Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Das Familiengericht bestellt eine Vormundschaft, wenn Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind auszuüben.
Das Gericht kann auch nur Teile des Sorgerechts (z.B. Gesundheitsführsorge oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf das Jugendamt übertragen; dann spricht man von einer Pflegschaft.
Kinder, die unter Vormundschaft stehen, werden als Mündel bezeichnet. Es ist Aufgabe des Vormunds, die Pflege und Erziehung des Mündels zu fördern und zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass er die Mündel rechtlich vertritt, Anträge für sie stellt, alle wichtigen Entscheidungen für die Mündel trifft beziehungsweise darin einbezogen wird. Außerdem besucht der Vormund die Mündel und die Familien oder Einrichtungen regelmäßig. Das Familiengericht führt die Aufsicht über den Vormund. Er muss dem Familiengericht regelmäßig über seine Tätigkeit und über die Mündel berichten.
Die Koordinierungsstelle Vormundschaften hilft dabei passende Vormunde zu suchen und zu vermitteln. Diese können ehrenamtlich, beruflich oder von Amts wegen tätig sein.
Das Jugendamt unterstützt und begleitet interessierte Personen, die durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft Kinder und Jugendliche unterstützen möchten und ihnen durch ihr Engagement ein gutes Aufwachsen ermöglichen. Für ehrenamtlich interessierte Personen werden zudem Schulungen und weitere Beratungen angeboten.
Die Amtsvormundschaft wird von eigens dazu beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt.
Kontakt
Amtsvormunde
- Frau Grewe
- Herr Simm
Koordinierungsstelle Vormundschaften
- Herr Brech
