Titelbild - Michaelsberg

Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bzw. Umwandlung von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) benötigen Sie eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung - Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

    Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, neben der Erstbescheinigung noch weitere Mehrausfertigungen zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Aufteilungspläne entsprechend vielfach einreichen. Wir empfehlen allerdings, vor Beantragung der Mehrausfertigungen der Höhe der anfallenden Gebühren bei der Bauaufsicht zu erfragen. Privat erstellte Duplikate sind in der Regel preiswerter.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag. Je nach Einzelfall sind Mehr- oder Minderanforderungen möglich.

    Antragsformular

    • aktueller Lageplan oder aktuelle Flurkarte (Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises)
    • Grundrisszeichnungen aller Geschosse einschl. Speicher/Spitzboden mit Angabe der Nutzungsart im Maßstab 1:100 (Bitte kennzeichnen Sie alle zum selben Sondereigentum gehörigen Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer)
    • Schnittzeichnungen im Maßstab 1:100
    • Ansichtszeichnungen
  • Was sollte ich noch wissen?

    Sprechzeiten:

    Zu den Sprechzeiten erhalten Sie allgemeine Auskünfte und Erstinformationen. 

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie konkrete Fragen zu einem Grundstück oder einem Kaufobjekt haben.

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

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