Siegburg. Ab Montag gelten weitere Neuregelungen der Coronaschutzverordnung. Wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, gelten besondere Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Friseurleistungen, Fußpflege, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre und Massage. Doch Achtung: Während die Coronaschutzverordnung in § 12 von einem "Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden" spricht, finden sich in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen, die das Land am heutigen Samstag den Kommunen zugesandt hat, auch Abstandsgebote von 2,5 Metern. Das ist der "gesicherte Mindestabstand 1,5 Meter zzgl. Bewegzungsraum". So beim Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen . Wir haben für Sie unter dem nachstehenden Link diese Bestimmungen zum Lesen aufbereitet. Einfach zu merken: Tätowieren ist bis auf weiteres unzulässig!