Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Siegburg

Förderung privater Immobilieneigentümer:innen

Die Kreisstadt Siegburg verfügt im Innenstadtbereich über eine Vielzahl attraktiver und zum großen Teil auch historischer Gebäude mit einem ortsbildprägenden Charakter. Dieses sichtbare Erscheinungsbild der Innenstadt prägt die Wahrnehmung der Stadt nicht nur bei den Einwohner:innen sondern auch bei Besucher:innen. Neben dem öffentlichen Raum sind insbesondere auch die privaten Immobilien maßgeblich bestimmend für den Grad der Atmosphäre und der empfundenen Attraktivität - insbesondere einer Innenstadt.

Mit dem Förderzugang über das Hof- und Fassadenprogramms sollen private Immobilieneigentümer*innen bei der Sanierung bzw. Aufwertung von Fassaden, Dächern, Außenanlagen und Hofflächen finanziell unterstützt werden und so zu einer Verbesserung dieses innerstädtischen Erscheinungsbildes und Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken beigetragen.
 

Wer und was wird gefördert?

Einen Zuschuss erhalten können Immobilieneigentümer:innen oder auch Mieter, deren Immobilie innerhalb des Geltungsbereichs des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Siegburg Innenstadt (ISEK) liegt. Gefördert werden Maßnahmen für die Herrichtung und Gestaltung von Fassaden und Dächern sowie für die Gestaltung, Entsiegelung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen auf privaten Grundstücken. Alle förderfähigen Maßnahmen werden im Einzelnen in der Förderrichtlinie der Stadt Siegburg aufgeführt. Grundsätzlich nicht gefördert werden im Rahmen des Programms Maßnahmen einer energetischen Sanierung wie beispielsweise die Dämmung einer Fassade.
 

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Bruttokosten. Die Förderuntergrenze liegt bei mindestens 1.000 Euro, die maximale Förderhöhe je Förderobjekt beträgt 15.000 Euro.
 

Wie werden Fördermittel beantragt?

Schritt 1 - Prüfung des Sanierungsbedarfs
Zunächst erfolgt die Feststellung des Sanierungsbedarfs und der jeweiligen Förderfähigkeit. Hierzu kann eine kostenfreie Erstberatung durch die Stadt Siegburg in Anspruch genommen oder ein Fachbüro hinzugezogen werden.

Schritt 2 - Antragstellung
Der Antrag und die Förderrichtlinie für das Haus‑, Hof- und Fassadenprogramm können hier als PDF-Datei herunterladen werden. Im Antrag sind die Maßnahmen zu beschreiben und die damit verbundenen Kosten zu benennen. Es sind mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzureichen. Zudem sind beizufügen: Lageplan, Fotos, Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse.

Schritt 3 - Bewilligung
Liegen alle Unterlagen vollständig vor und entsprechen die Maßnahmen den Vorgaben der Förderrichtlinie, stellt die Stadt Siegburg einen schriftlichen Förderbescheid aus. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden!

Schritt 4 - Auszahlung des Zuschusses
Ist die Maßnahme abgeschlossen, reicht der Antragssteller alle benötigten Nachweise ein, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der zuvor bewilligten Maßnahme belegen (Rechnungen, Fotodokumentation, etc.). Bei Bedarf wird auch eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Stadt oder durch einen durch die Stadt beauftragten Dienstleister durchgeführt. Nach durchgeführter Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Kontakt
Kreisstadt Siegburg
Abt. 611 - Stadtplanung und Denkmalschutz
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

fassadenprogramm@siegburg.de

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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