Kommunalwahl

Informationen zu den Kommunalwahlen in Siegburg

Letzte Wahl: 13. September 2020 (Hauptwahl) / 27. September 2020 (Stichwahl)
Nächste Wahl: 2025
Wahlperiode: Alle 5 Jahre
Ziel: Bestimmung des Landrats/der Landrätin, der Abgeordneten des Kreistags NRW, des Siegburger Bürgermeisters, sowie des Siegburger Stadtrats

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat jeweils eine Stimme für den Bewerber/die Bewerberin:

  • für das Amt des Landrats
  • für den Kreistag
  • für das Amt des Bürgermeisters
  • für den Stadtrat

 

Briefwahl beantragen

Beantragen Sie hier online Ihre Briefwahlunterlagen. Der Service steht in der Regel 6 Wochen vor einer Wahl zur Verfügung.

Dauerhafte Briefwahl

Tragen Sie sich in das Verzeichnis für dauerhafte Briefwähler ein oder aus.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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