vom 18.01.2024

Winterdienst vor der Haustür

Was gilt bei privater Räumpflicht?

Siegburg. Winterwetter in der Kreisstadt heißt nicht nur "Ran an die Schippe" für die Kolleginnen und Kollegen des städtischen Bauhofs. In einigen Siegburger Straßen obliegt die Pflicht zum Räumen und Streuen den Anliegern. Was bedeutet das konkret?

  • Geh- und Radwege müssen geräumt und gestreut werden.
  • Bei Straßen ohne Gehweg ist ein rund 1,50 m breiter Streifen zu räumen und streuen.
  • Von 7 bis 20 Uhr gilt: Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden.
  • Wer neben einer Bushaltestelle wohnt, muss den Weg dorthin räumen und streuen.

Streuen Sie bitte nur mit Sand, Sägespänen, Splitt oder Granulat. Salz sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden, etwa bei Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen. Straßen, die von dieser Regelung betroffen sind, finden Sie unter §11 in der "Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren" nach einem Klick auf den Link.

siegburg.de: Straßenreinigung

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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